FAQ
Pflege
Ab Pflegegrad 2 folgende zusätzlichen Leistungen:
- Verhinderungspflege (1612 € / Jahr)
- Kurzzeitpflege (1774 € / Jahr)
Gültig für alle Pflegegrade:
- Pflegeberatung
- Pflegehilfsmittel (40 € / Monat)
- Beratung in der eigenen Häuslichkeit
- Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen
- Veränderung des Wohnbereiches (4000 € einmalig)
Die Quelle der Angaben sind von der Wikipedia
Vorab ein Zitat:
ZitatUnter aktivierender Pflege ist eine in den Alltag integrierte Pflegepraxis zu verstehen, die die Selbstständigkeit und Fähigkeiten sowie die Selbstpflegekompetenz von hilfe- oder pflegebedürftigen Menschen fördert. Ziel der aktivierenden Pflege ist es, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen wiederherzustellen oder zu erhalten und ihnen ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Diese Form der Hilfe zur Selbsthilfe soll dazu beitragen, dass Pflegebedürftige bei der Durchführung der gerade anstehenden Verrichtungen (z. B. Körperpflege) möglichst viele Teilhandlungen - ggf. mit Unterstützung der Pflegenden – selbst übernehmen. Den Betroffenen wird dadurch mehr Selbstbewusstsein vermittelt und ihnen wird aufgezeigt, wie sie ihren Alltag noch allein oder mit Anleitung und Unterstützung bestreiten können. Bei der aktivierenden Pflege ist auch die Mitwirkung der Pflegebedürftigen selbst erforderlich. Die aktivierende Pflege erfolgt nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse; die Achtung der Menschenwürde ist hierbei zu gewährleisten.
Das sagt eigentlich schon alles