Generika
Nach Ablauf des Patentschutzes dürfen Arzneiwirkstoffe als Generika oder Nachahmerprodukte von Unternehmen hergestellt und in Verkehr gebracht werden.
www.bundesgesundheitsministerium.de
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!